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Betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Das wichtigste in Kürze:

  • Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird eine zusätzliche Rente über den Arbeitgeber
  • Arbeitgebern bietet die Einführung einer bAV die Möglichkeit, die Attraktivität des Unternehmens sowie die Mitarbeiterbindung zu stärken.
  • Für Arbeitnehmer lohnt sich die bAV seit 2019 besonders, denn der Arbeitgeber muss sich mit einem Zuschuss zum Beitrag beteiligen.
  • Während der Ansparphase profitieren beide von Steuervorteilen. In der Rentenphase muss die gesamte Auszahlung jedoch versteuert werden.

Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?

Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können somit über den Arbeitgeber eine Altersvorsorge abschließen. Arbeitgeber und Angestellter investieren dabei gemeinsam in die Rente des Angestellten – und profitieren beide gleichermaßen.

Steuern sparen durch Entgeltumwandlung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes ab, welcher in die jeweilige Form der bAV eingezahlt wird. Dies nennt man Entgeltumwandlung. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen und er spart in erster Linie Steuer- und Sozialabgaben.

Eine steuerfreie Entgeltumwandlung ist bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) möglich. Bei den Sozialabgaben beträgt der maximale Abzug 4 Prozent. 2021 entspricht dies einem Beitrag von 6.816 bzw. 3.408 Euro im Jahr. Dies bedeutet: Der Arbeitnehmer kann bis zu 568 bzw. 284 Euro seines monatlichen Bruttogehaltes in den bAV-Vertrag abgeben, ohne auf diesen Betrag Steuer- und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Wie lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge zeichnet sich vor allem durch Steuervorteile – sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer aus. Die bAV ist in vielerlei Hinsicht eine attraktive Lösung für Arbeitgeber, um die Attraktivität des Unternehmens und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Für den Arbeitnehmer bietet die bAV eine optimale Lösung, seine Rente im Alter durch minimalen Aufwand aufzustocken. Nichtsdestotrotz gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge eine Vielzahl an Aspekten zu beachten. Interessierte sollten sich vorab genau informieren und prüfen, welche Form der Altersvorsorge am besten zur eigenen Lebenssituation und -perspektiven passt.

Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge.

Die Top-Vorteile auf einen Blick

Wann ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht für jeden Arbeitnehmer sinnvoll. Grundsätzlich sollten sich die Ersparnisse in der Einzahlungsphase mit den Abgaben zur Steuer und Kranken­versicherung sowie der geringeren gesetzlichen Rente im Alter rechnen.

Ob sich also die bAV lohnt, hängt im Wesentlichen vom Zuschuss des Arbeitgebers, von den Vertragskonditionen und von der Laufzeit ab. Weiter ist die persönliche Situation entscheidend.

Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge :

Für den Arbeitnehmer:

(klicken Sie auf die Punkte um mehr Informationen zu erhalten)

Sobald Sie in Rente gehen, bekommen Sie eine monatliche Rentenzahlung. Alternativ können Sie sich das Kapital zu Rentenbeginn einmalig oder zu 30 Prozent auszahlen lassen. Höhe und Leistungsdauer sind somit garantiert

Die Beiträge zur bAV werden bei der Entgeltumwandlung von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dies bedeutet, dass nur auf den verbleibenden Bruttobetrag Steuern- und Sozialabgaben anfallen. Unterm Strich bedeutet dies: Sie leisten mehr für Ihre Altersvorsorge, als Sie tatsächlich als “Netto-Verlust” auf dem Lohnzettel sehen.

Haben Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber, können Sie mit einem Arbeitgeberzuschuss rechnen. Ihr Arbeitgeberspart nämlich ebenfalls Steuern und Sozialabgaben ein, die er wiederum in Ihre Zusatzrente stecken kann. Schließen sie nach 2019 eine bAV ab, muss Ihr Arbeitgeber Sie sogar je nach Durchführungsweg mit einem 15-prozentigen Zuschuss unterstützen. Welche Vorteile Ihr Arbeitgeber von der ganzen Sache hat, lesen Sie im oberen Abschnitt.

Es geht zwar um Ihre Rente, jedoch haben Sie effektiv nicht viel mit dem Papierkram zu tun. Da Sie die Rente über die Firma abschließen, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um alle Vertragsangelegenheiten.

In den meisten Fällen können Sie Ihr bereits angespartes Kapital einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Entweder übernimmt der neue Chef den Vertrag oder setzt einen neuen auf. Das Kapital wird dann übertragen. Alternativ können Sie Ihren bAV-Vertrag beitragsfrei stellen.

Sollte Ihre Firma bzw. Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist Ihre betriebliche Altersvorsorge unter Umständen geschützt. Die Rentenauszahlung wird dann vom sog. Pensionssicherungsverein  übernommen. Dies hängt jedoch vom Durchführungsweg ab.

Sollten Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld II beantragen, ist das bAV-Kapital geschützt. Dieses Kapital wird nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt und ist somit vor dem Zugriff des Staates sicher.

In Ihrer betrieblichen Altersvorsorge können Sie nützliche Zusatzleistungen vereinbaren, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Hinterbliebenenschutz.

Für den Arbeitgeber:

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Das Angebot einer betrieblichen Zusatzrente kann als schlagendes Argument für alte und neue Mitarbeiter funktionieren. Sie zeigen somit, dass Sie ein erfolgreicher, zukunftsorientierter und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber sind.

Gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter sind schwer zu finden – und zu halten. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten Sie Ihren Angestellten einen echten Mehrwert und einen Grund, bei Ihnen zu bleiben.

Als Unternehmen haben Sie eine soziale Verantwortung Ihren Mitarbeitern gegenüber. Mit einer bAV können Sie diese wahrnehmen, indem Sie dafür sorgen, dass Ihre Angestellten eine angemessene Rente erhalten

Welcher Durchführungsweg bzw. welches Modell zum Aufbau der Betriebsrente gewählt wird, entscheiden allein Sie. Durch die volle Entscheidungsfreiheit können Sie den Weg wählen, der für Sie und Ihre Firma am lukrativsten erscheint.

Entscheidet sich Ihr Arbeitnehmer für eine Entgeltumwandlung, sparen auch Sie Sozialabgaben. So reduzieren sich Ihre Lohnnebenkosten. Die arbeitgeberfinanzierte bAV können Sie zudem als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Je nach gewählten Durchführungsweg besteht Bilanzneutralität für Sie als Trägerunternehmen.

Bei vielen Durchführungswegen fällt der Verwaltungsaufwand für Unternehmen relativ gering aus. Vor allem wenn die bAV über eine externe Versorgungseinrichtung oder Versicherung abgewickelt wird.

Bei Geschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern drohen in der Altersvorsorge oft große Lücken. Diese können mit der bAV geschlossen werden. Die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse eignen sich besonders dafür

Auch wenn Ihr Unternehmen ab 2019 bzw. ab 2022 bei den meisten Durchführungswegen einen Zuschuss von 15 Prozent leisten müssen, sparen Sie dennoch durch die Entgeltumwandlung unter Umständen Sozialabgaben.

Sie erfüllen Ihre Pflicht, dass Ihre Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen können.

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersvorsorge leistet hauptsächlich eine Auszahlung der angesparten Beträge als zusätzliche Rente.

Die häufigste Art der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist die monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der Rente sowie die Dauer der Leistung sind vertraglich festgelegt. Weiterhin kann man sich das Kapital bei Rentenbeginn in voller Höhe einmalig auszahlen lassen – jedoch nur, wenn als Durchführungsweg die Pensionskasse oder die Direkt­versicherung gewählt wurde. Alternativ können 30 Prozent der Gesamtsumme zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.

Achtung: Die Rentenauszahlung muss in jedem Fall voll versteuert werden, egal, auf welche Art die Auszahlung erfolgt.

Die Leistungen der Betriebsrente können zwar nicht veräußert, beliehen oder vererbt werden, sie sind jedoch auch nicht pfändbar und dadurch Hartz-IV-sicher. Das Kapital wird nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt.

Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist das bAV-Kapital durch den Pensionssicherungsverein geschützt. Dieser übernimmt dann die Rentenzahlung – seine Rente erhält man in jedem Fall.

Je nach Anbieter und Tarif können sinnvolle Zusatzleistungen hinzugewählt werden. So haben Angestellte, die auf dem freien Versicherungsmarkt wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeits­versicherung bekommen, die Möglichkeit, einen entsprechenden Schutz über den Arbeitgeber bzw. über die bAV zu erhalten. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall kann mitversichert werden.

Kosten einer betrieblichen Altersvorsorge.

Sie entscheiden als Arbeitnehmer zu großen Teilen selbst, wie viel Sie die bAV kosten soll. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber entscheiden, wie viel sie in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchten. Wie viel an monatlichen Kosten für diese Form der Altersvorsorge anfällt, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Wie hoch die Betriebsrente im Alter tatsächlich ausfällt, wird von der Höhe der Beiträge essentiell beeinflusst.

Die rein arbeitgeberfinanzierte bAV:

Der Idealfall für Arbeitnehmer besteht, wenn der Arbeitgeber Firmengelder in die Rente seiner Mitarbeiter investiert. So übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Aufbau der Betriebsrente – als Arbeitnehmer erhält man später eine Zusatzrente, ohne je dafür eingezahlt zu haben.

Der Arbeitgeber wird die Betriebsrente jedoch nur dann komplett aufbauen, wenn der Mitarbeiter gewisse Voraussetzungen erfüllt. So muss ein Mitarbeiter mindestens 3 Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Verlassen der Firma mindestens 21 Jahre alt sein.

So gehen Sie beim Abschluss vor:

Als Arbeitnehmer:

  • Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalabteilung, ob es bereits Modelle der bAV im Unternehmen
  • Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich persönlich ab und rechnen Sie einmal für sich durch: Lohnt sich die bAV? Lassen Sie sich ggf. uns als Experten beraten.
  • Setzen Sie die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber auf, sofern Sie sich für diesen Weg entschieden haben. Die Firma erledigt die restliche Bürokratie.
  • Behalten Sie über die Laufzeit Ihre bAV im Auge. Sie können über die Laufzeit Ihre Beiträge anpassen oder auch ruhen lassen.

Als Arbeitgeber:

  • Holen Sie sich einen Experten für Betriebsrenten an die Seite, beispielsweise uns.
  • Mit diesem Experten wird der Ist-Zustand Ihres Unternehmens analysiert.
  • Haben Sie bereits verschiedene bAV-Verträge in Ihrer Firma? Dann geht es ans Optimieren und Sanieren.
  • Möchten Sie die bAV komplett neu in Ihr Unternehmen einbringen? Dann erarbeiten die Experten das ideale bAV-Konzept für Sie.
  • In beiden Fällen gilt es, den passenden Durchführungsweg und Anbieter zu finden. Vergleichen Sie hier stets verschiedene Angebote.
  • Lassen Sie die Versorgungsordnungen und jegliche Vereinbarungen von Rechts- und Steuerexperten sauber gestalten.
  • Entscheiden Sie sich für ein System zur Verwaltung: Alles digital oder komplett über die Personalabteilung?

Unser Service für Sie.

Das Etablieren einer betriebliche Altersvorsorge in der Firma bringt zahlreiche Benefits für das Unternehmen und den Arbeitgeber mit sich: Vor allem erfüllt er seine sozialen Pflichten seinen Mitarbeitern gegenüber und steigert gleichzeitig die Attraktivität seines Unternehmens. Das Anbieten solcher Benefits bindet starke Mitarbeiter an die Firma. Der Großteil der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls von einer bAV. Schließlich erscheint die zusätzliche Rente über den Arbeitgeber sehr attraktiv. Dank der Ersparnis durch Steuer- und Sozialabgaben mehr im bAV-Vertrag, als man Netto weniger auf dem Lohnzettel hat.

Bei der Einführung eines bAV-Konzepts in sein Unternehmen sollten sich Arbeitgeber unbedingt unterstützen lassen und zwar von Experten für Betriebsrenten sowie für Recht und Steuern. Wir bieten Ihnen genau dieses Expertennetzwerk. Fordern Sie direkt ein individuelles Angebot an oder lassen Sie sich von uns beraten.