Sachversicherungen für Firmen.
Betriebshaftpflicht
Produkthaftpflicht
Gewerbegebäudeversicherung
Geschäftsinhaltsversicherung
Firmen-Rechtsschutzversicherung
Cyberversicherung
Elektronikversicherung
D&O-versicherung
Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Produkt-Haftpflichtversicherung.
Gewerbegebäudeversicherung.
Immobilien, die von einem Gewerbe genutzt werden, benötigen genauso wie Wohnhäuser eine Gebäudeversicherung. Je nachdem, wie ein Gebäude konkret wirtschaftlich genutzt wird, können die Leistungen höchst unterschiedlich ausfallen. Das gilt entsprechend auch für die Kosten der gewerblichen Gebäudeversicherung.
Häufig genug stellt die Tatsache, dass eine Immobilie gewerblich genutzt wird, in sich selbst ein Risiko für das Gebäude dar. Vor allem außerhalb der Dienstleistungswirtschaft. Landwirtschaftsbetriebe, Industrieanlagen und Handwerksstätten können bei Betriebsunfällen größere Schäden anrichten. Anders als Wohngebäude liegen die Schadensursachen nicht ausschließlich außerhalb.
Geschäftsinhaltsversicherung.
Firmen-Rechtsschutzversicherung.
Die Kosten von rechtlichen Auseinandersetzungen werden oftmals unterschätzt und stellen für Selbständige und Unternehmer unter Umständen eine ernstzunehmende finanzielle Belastung dar. Je nach Verfahrensdauer, Streitwert, Anzahl der Verfahrensbeteiligten und -instanzen bewegen sich die Kosten von wenigen tausend über zehntausend bis zu mehreren Millionen Euro. Teilweise führen Rechtsstreitigkeiten sogar zur Gefährdung der Existenz. Dagegen bieten die vergleichsweise geringen Prämien einer Firmen-Rechtsschutzversicherung eine hohe finanzielle Sicherheit zu niedrigen Kosten. Der Abschluss einer entsprechenden Police ist daher fast immer ratsam.
Arbeitgeber tragen eine große Verantwortung: Für sich selbst, das Unternehmen sowie ihre Angestellten. Ein umfassender Firmen-Rechtsschutz schützt sämtliche Geschäftsbereiche sowie alle Beteiligten gegen mögliche Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen. Darunter auch Prozesse vor dem Sozial- oder Arbeitsgericht sowie Klagen aufgrund von Verdienstausfall oder Schadenersatz.
Cyber-Versicherung.
Die Cyber-Versicherung sichert Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet ab. Ein solcher Schutz kommt sowohl für Schäden, die dem Unternehmen durch Cyber-Kriminalität selbst zugefügt werden, als auch für Schäden Dritter auf. Insbesondere im gewerblichen Bereich können Cyber-Haftpflichtschäden häufig auftreten, beispielsweise beim Diebstahl und Missbrauch von sensiblen Kundendaten. In diesem Fall werden Schadensersatzansprüche von Kunden an die Firma, die diese Daten erfasst und bearbeitet, gestellt – unabhängig davon, ob der Schaden vom Unternehmen selbst oder einem Hacker verursacht wurde.
2021 nutzt nahezu jedes Unternehmen digitale Programme zur Verarbeitung Ihrer Daten. Das bedeutet, dass wichtige Firmendaten und sensible Kundendaten gleichermaßen nicht mehr physisch im Bürogebäude gelagert, sondern mithilfe von IT-Systemen und Software auf Servern gespeichert werden. Neben diversen Vorteilen bietet dies Potential für Angriffe von Hackern. Teilweise reicht der flüchtige Fehler eines Mitarbeiters oder ein einzelner Internetangriff bereits aus, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens ernsthaft zu gefährden.
Elektronikversicherung.
Im 21ten Jahrhundert ist die moderne Technik sowohl im alltäglichen als auch im gewerblichen Leben nicht mehr wegzudenken. Häufig ist der betriebliche Ablauf stark von Computern, Geräten sowie internen und externen Netzwerken abhängig. Werden technische Geräte beschädigt, gestohlen oder fallen aufgrund eines Defektes aus, sind nicht selten Unternehmens- sowie Kundendaten davon betroffen. Daraus resultierende Schäden können die Firma stark schädigen und wirtschaftlich zurückwerfen.
Auch unter Verwendung von modernster Technik und fachmännischer Bedienung können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Diese treten entweder durch Einwirkungen von außen oder noch häufiger durch eigenes Verschulden auf. Eigenschäden werden über eine Geschäftsinhaltsversicherung oder Cyber-Versicherung nicht abgedeckt. Die Elektronikversicherung hingegen schützt das Unternehmen in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen.
D&O-Versicherung.
„D&O“ steht für „Directors & Officers“ und versichert Haftpflichtrisiken im Rahmen der Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten. Abgesichert sind also die sogenannten Organmitglieder eines Unternehmens.
Organmitglieder von GmbHs und Aktiengesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns“ walten zu lassen. Demnach können Schadensansprüche aus der Verletzung der Sorgfaltspflicht und entsprechend verursachter Schäden entstehen. Diese werden durch die D&O-Versicherung abgedeckt.
Leitende Manager, Vorstände und Mitglieder des Aufsichtsrats sind dadurch existenziell geschützt, da sie im Ernstfall mit ihrem privaten Vermögen haften müssen. Üblicherweise werden D&O-Versicherungen vom Unternehmen abgeschlossen, nicht von den begünstigten Personen selbst.
Unser Service für Sie.
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