Sachversicherungen für Privatpersonen.
Private Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Rechtsschutzversicherung
Tierkrankenversicherung
Tierhaftpflichtversicherung
Hund
Tierhaftpflichtversicherung
Pferd
Unfallversicherung
Private Haftpflichtversicherung.
Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten von entstandenen Schäden, die entweder von einem selbst oder jemandem aus der eigenen Familie verursacht wurden. Gleich ob der Fußball in der Fensterscheibe des Nachbarn gelandet ist oder die Katze den Goldfisch des Bekannten aus dem Aquarium gefischt hat – die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten. Ebenfalls zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn beispielsweise das eigene Kind einen Unfall beim Spielen verursacht hat.
Insofern ist die private Haftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung und für jeden geeignet und sinnvoll – denn wer anderen Schaden zufügt, ist laut Gesetz verpflichtet, diesen zu ersetzen.
Hausratversicherung.
Im Falle eines Brands oder eines Einbruchdiebstahls, müssen anschließend viele Sachen des täglichen Gebrauchs ersetzt werden. In der Regel benötigen Sie Kleidung, Möbel und den Großteil der anderen Dinge, die sich in Ihrem Zuhause befinden. Wenn Sie nicht viel besitzen oder auf alles, was Sie besitzen, verzichten können, dann brauchen Sie keine Hausratversicherung. Auch im Fall, dass Sie den Ersatz selbst leicht aus eigener Portokasse wieder neu besorgen können.
Aber: Haben Sie einen größeren Besitz, sind Ihnen diese Dinge wichtig und Sie können sie nicht so einfach aus eigener Tasche neu wiederbeschaffen, so sollten Sie über eine Hausratversicherung nachdenken. Normalerweise ist der eigene Hausrat mehr wert als man zunächst denkt. Schnell kommen mehrere 10.000 Euro zusammen: Technische Ausrüstung, Kleidung, Möbel, etc.. Eine Hausratversicherung kostet jährlich hingegen nur wenige Euro und sichert Ihr gesamtes Hab und Gut zum Neuwert ab. Das bedeutet, hat ein einzelner Stuhl beim Erwerb 100 oder 150 Euro gekostet, dann bekommen Sie diesen Wert erstattet anstatt des aktuellen Werts des T-Shirts.
Wohngebäudeversicherung.
Unabhängig von der nicht gegebenen Versicherungspflicht ist eine Gebäudeversicherung für alle Immobilienbesitzer sehr sinnvoll. Die finanziellen Risiken durch die Beschädigung oder Zerstörung eines Gebäudes können ohne entsprechenden Versicherungsschutz schnell existenzbedrohend werden. Die (Wohn-)Gebäudeversicherung übernimmt im Schadenfall nicht nur alle abgesicherten Renovierungs- und Reparaturkosten, sondern kommt – zum Beispiel bei einem Brand – auch für den Gebäudeabriss und seinen vollständigen Neubau auf. In der Regel werden ebenso die Kosten für beispielsweise Absicherung des Grundstücks, Aufräumarbeiten und die Miete eines Ersatzzuhauses während der Bauarbeiten übernommen. Ausschlaggebend für die Erstattung von Gebäudeschäden ist – analog zur Hausratversicherung – der Neuwert des Gebäudes.
Rechtsschutzversicherung.
Rechtsstreitigkeiten sind kostspielig und erreichen schnell mehrere tausend Euro an Ausgaben – mitunter sogar noch bevor Sie überhaupt den Gerichtssaal betreten haben. Wer sich keinen rechtlichen Beistand leisten kann, hat bei Auseinandersetzungen mit beispielsweise dem Vermieter, Arbeitgeber oder bei Verkehrsteilnehmern oft das Nachsehen. Die Rechtsschutzversicherung kommt in solchen Fällen für viele Kosten auf und trägt das finanzielle Risiko. So müssen Sie sich nicht davor scheuen, Ihr Recht durchzusetzen, nur weil es Ihnen an den notwendigen finanziellen Mitteln fehlt.
Tierkrankenversicherung.
Grundsätzlich kann eine Tierkrankenversicherung für jeden Tierhalter eine sinnvolle Absicherung sein, denn der Versicherer zahlt bzw. beteiligt sich an anfallenden Tierarztkosten. Dies entlastet Sie als Versicherungsnehmer finanziell, wenn das Tier beispielsweise infolge einer Verletzung oder Krankheit zum Tierarzt muss. Insbesondere langfristige Tierarztbehandlungen und Operationen können schnell sehr kostspielig werden.
Für verantwortungsbewusste Tierhalter zählen außerdem die jährlichen Kosten für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, wie Impfungen, dazu. Diese werden zum Teil ebenfalls von der entsprechenden Versicherung übernommen. Für Besitzer von kostenintensiven Tieren, wie zum Beispiel Pferden, empfiehlt sich eine entsprechende Krankenversicherung besonders. So kann man seinem Tier, unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln, die beste medizinische Versorgung ermöglichen und ist im Ernstfall abgesichert.
Tierhaftpflichtversicherung
- Hund.
In einigen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Doch auch wenn dem nicht der Fall ist, ist es mehr als sinnvoll über eine Police nachzudenken, denn selbst gut erzogene und liebenswerte Hunde können erhebliche Schäden verursachen. Oftmals reicht es auch schon aus, wenn Ihr Vierbeiner übermütig vor Freude auf den Nachbarn zurennt, dieser stolpert und sich beim Sturz verletzt. Vielleicht zerkratzt Ihr treuer Begleiter beim Besuch eines Freundes den neuen Sessel. Beim Gassi gehen löst sich der Hund plötzlich von der Leine und schnellt auf die Straße zu – ein Auto muss abrupt bremsen und verursacht einen Kaskoschaden beim darauffolgenden Auto.
Sie als Hundehalten müssen für all diese Schäden und die entstehenden Kosten aufkommen – ohne entsprechenden Versicherungsschutz mit Ihrem privaten Vermögen. Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Personen und Sachen gleichermaßen und für alle Schäden, die daraus resultieren. Wie der Name schon sagt, ist diese Versicherung streng genommen also weniger eine Absicherung des Hundes als der Schutz des Hundebesitzers. Denn laut BGB, § 833 haften Tierhalter bei Schäden des Tiers und ist dazu verpflichtet dem Geschädigten Schadensersatz zu leisten.
Tierhaftpflichtversicherung
- Pferd.
Prinzipiell gibt es für Pferdebesitzer keine gesetzliche Vorschrift, eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferde abzuschließen. Jedoch haftet der Halter – ebenso wie beim Hund – für alle vom Pferd verursachten Schäden. Deshalb sollte die Pferdehalterhaftpflichtversicherung im besten Fall bereits beim Kauf des Tiers beginnen.
Pferde sind sehr schreckhaft und gelten als Fluchttiere. Ein unvorhergesehenes Ereignis oder ein plötzliches Geräusch können dazu führen, dass das Pferd steigt oder wild wird. Allein bedingt durch die Kraft und Größe können dann erhebliche Schäden verursachen werden.
Sie als Halter haftet für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht – unabhängig, ob Sie daran Schuld trifft oder nicht. Eine Pferdehaftpflicht kann im Schadenfall den entscheidenden Schutz für die finanzielle Existenz des Pferdehalters darstellen.
Unfallversicherung.
Unfälle passieren in der Regel schnell und unerwartet. Ein Unfall beim Sport oder der Sturz von der Leiter – die Folgen können das tägliche Leben gravierend verändern und beeinflussen. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder wiederkehrende Krankenhausaufenthalte, Umbauten an Haus und Auto – die Liste an Beispielen, für die man nach einem schweren Unfall Geld braucht, kann endlos fortgeführt werden und verdeutlicht die Sinnhaftigkeit einer Unfallversicherung.
In erster Linie soll die Unfallversicherung den finanziellen Bedarf nach einem Unfall abdecken. Insbesondere bei einem unfallbedingten Invaliditätsfall oder gar dem Tod soll der Versicherungsschutz Ihnen und Ihren Angehörigen finanzielle Unterstützung bieten. Im Versicherungsfall zahlt sie eine zuvor festgelegte Summe und/oder eine Unfallrente aus.
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